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Allgemeine und Spezifische Regeln der Wero-Kampagne:

„Wero 5-Euro-Aktion für Kunden der Sparkasse 2025“

A. Allgemeine Regeln

Artikel 1: Zweck und Vertragssprache

Diese Allgemeinen Regeln (die "Allgemeinen Regeln") gelten für die kostenlosen Veranstaltungen, Spendenaktionen, Promotionen, Wettbewerbe, Preisausschreiben und/oder Spiele (im Folgenden "Kampagne(n)"), die von der EPI Company SE (Societas Europaea), Inhaberin der Marke Wero mit Sitz in De Lignestraat 13, 1000 Brüssel, Belgien (RPR/RPM Brüssel, niederländischsprachige Abteilung), für die Kunden der Sparkasse organisiert werden und die bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0755.811.726 registriert sind (im Folgenden "EPI" genannt)

Zweck der Allgemeinen Regeln ist es, die Regeln für die von der EPI organisierten Kampagnen festzulegen.  Die Allgemeinen Regeln gelten ab dem 1. Mai 2025 und sind unter wero-wallet.eu abrufbar. Die Allgemeinen Regeln sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

Um an den Kampagnen teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer diesen Allgemeinen Regeln zustimmen. Durch die Annahme dieser Regeln bestätigen die Teilnehmer, dass sie an diese Regeln gebunden sind, und erkennen an, dass die Einhaltung dieser Regeln eine Voraussetzung für die Teilnahme ist.

Artikel 2: Definitionen

Die nachstehenden Begriffe, die in diesen Allgemeinen Regeln mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die folgende Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden:

"Kampagne(n)" bezeichnet kostenlose Veranstaltungen, Spendenaktionen, Promotions, Wettbewerbe, Preisausschreiben und/oder Spiele ohne Kaufverpflichtung.
"Organisierendes Unternehmen" ist das Unternehmen, das an der Organisation der Kampagnen gemäß Artikel 1 beteiligt ist.
"Daten" bezeichnet alle Daten des Teilnehmers, die von EPI für die Zwecke der Kampagnen verarbeitet werden, unabhängig davon, ob es sich um personalisierte Sicherheitsdaten oder andere personenbezogene Daten handelt.
"Allgemeine Regeln" bezeichnet diese allgemeinen Regeln, d. h. die Regeln, die die Organisation der Kampagnen regeln und die von den Teilnehmern als Voraussetzung für ihre Teilnahme an einer Kampagne akzeptiert werden müssen.
"Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person gemäß der Definition in Artikel 4.1 der DSGVO beziehen.
"(Teilnahmeberechtigter) Teilnehmer" bezieht sich auf eine natürliche Person, die die in den Allgemeinen Bestimmungen (Artikel 4) und in den für eine bestimmte Kampagne geltenden Spezifischen Regeln festgelegten Teilnahmekriterien erfüllt und sich bereit erklärt hat, diese Allgemeinen Regeln und die Spezifischen Regeln einzuhalten.
"Spezifische Regeln" sind die von der EPI festgelegten spezifischen Regeln, die für eine bestimmte Kampagne gelten.

Artikel 3: Organisation, Umfang und Dauer

Die Termine für die einzelnen Kampagnen werden im Voraus bekannt gegeben bzw. je nach der jeweiligen Kampagne nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften festgelegt. Beinhaltet eine Kampagne ein Spiel- oder Wettbewerbselement, werden die folgenden Informationen deutlich angegeben:

  • Die Tatsache, dass es sich bei der Kampagne um ein Spiel oder einen Wettbewerb handelt;
  • die Methoden zur Auswahl der Gewinner;
  • die Preise, und;
  • die Verfahren für die Beantragung oder den Erhalt von Preisen.

Diese allgemeinen Regeln gelten für alle von EPI organisierten Kampagnen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Regeln und den Spezifischen Regeln für die jeweilige Kampagne, die auf wero-wallet.eu veröffentlicht sind, haben letztere Vorrang.

Die Werbung für diese Kampagnen erfolgt über:

  • wero-wallet.eu, seine Social-Media-Kanäle, In-Store-Kampagnen, Radio, digitale und Online-Kommunikationskanäle und/oder andere Social-Media-Foren und -Plattformen (falls zutreffend).
  • Von Zeit zu Zeit und gegebenenfalls die Finanzinstitute, die Partner des veranstaltenden Unternehmens sind, über interne digitale und gedruckte Kommunikationsmedien und externe Kanäle.

Artikel 4: Teilnahmeberechtigung, Teilnahmebedingungen und Vertragstext

Die Teilnahme an diesen Kampagnen ist für jede natürliche Person, die Wero über die Sparkassen-App nutzen kann, kostenlos. In einigen Fällen kann die Teilnahme voraussetzen, dass eine Person ein Bankkonto bei einer der Banken hat, die Wero als integrierte Bank-App-Lösung anbieten.

Die Teilnahmekriterien sind in Artikel 6 der Spezifischen Regeln und die Teilnahmebedingungen in Artikel 3 der Spezifischen Regeln für jede von EPI organisierte Kampagne festgelegt.

Die EPI behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer jederzeit und ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, wenn sein Verhalten:

  • gegen die Fairness in Bezug auf die Kampagne verstößt;
  • den Ablauf der Kampagne schädigt oder stört und/oder;
  • Betrug, Täuschung oder Verstöße gegen geltende Gesetze beinhaltet, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Kampagne beeinträchtigen.

Die EPI behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern einen Nachweis über ihre Teilnahmeberechtigung an den Kampagnen zu verlangen. Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen oder sich weigern, den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zu erbringen, werden automatisch von diesen Kampagnen ausgeschlossen und können keinen Preis beanspruchen.

Bei nachgewiesenen oder vermuteten Mehrfachregistrierungen kann die EPI gegebenenfalls die zusätzliche(n) Registrierung(en) löschen, unbeschadet der Streichung der ursprünglichen Registrierung des betreffenden Teilnehmers, unabhängig davon, ob diese mit den vorliegenden allgemeinen Regeln übereinstimmt oder nicht.

Die Preise oder Belohnungen der Kampagnen werden in den spezifischen Bestimmungen für die einzelnen Kampagnen festgelegt.
Die EPI speichert den Vertragstext über die Teilnahme an diesen Kampagnen, der für den Teilnehmer zugänglich ist.

Artikel 5: Kampagnenergebnisse und Preisvergabe

Die Ergebnisse und/oder Resultate der Kampagnen werden veröffentlicht oder mitgeteilt, wie in den spezifischen Regeln für die jeweilige Kampagne festgelegt.

Für Kampagnen, bei denen es sich um Wettbewerbe, Spiele oder Preise handelt, werden die Bedingungen für die Ermittlung der Gewinner oder die Zuweisung der Preise in den spezifischen Regeln für die jeweilige Kampagne festgelegt.

Die Ergebnisse der Kampagnen werden von EPI über geeignete Kanäle veröffentlicht oder kommuniziert, z. B.:

  1. Soziale Medien;
  2. Direkt in den jeweiligen (integrierten) Wero-Apps
  3. Persönliche Kommunikation mit dem Gewinner unter Verwendung der angegebenen Kontaktdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen; oder
  4. andere geeignete Mittel oder Plattformen, die von der EPI bestimmt werden.

Gegebenenfalls können Preise in Form von Rabattcoupons entweder direkt über die entsprechende integrierte Bank-App oder in Form eines gedruckten QR-Codes vergeben werden, den der Gewinner einscannen muss, um die Ermäßigung wahrnehmen zu können. Bei Sachgeschenken wird der Gewinner gegebenenfalls in den für die jeweilige Kampagne geltenden Spezifischen Regeln darüber informiert, wie und wo er seinen Preis direkt abholen kann.

Artikel 6: Werberechte (einschließlich Bekanntgabe der Gewinner)

Die Teilnehmer erklären sich bereit, an angemessenen Werbemaßnahmen teilzunehmen und diese in vollem Umfang zu unterstützen, und räumen EPI das Recht ein, den Namen des Teilnehmers, sein Foto und etwaige Kommentare in solchen Werbemaßnahmen zu verwenden, ohne dass dafür ein Entgelt zu zahlen ist. Die Dauer, der geografische und materielle Geltungsbereich, die Zwecke und die Medien für die Genehmigung der Nutzung ihrer Werberechte werden in den für jede Kampagne geltenden Spezifischen Regeln festgelegt.

Artikel 7: Rechtliche Hinweise

Diese Allgemeinen Regeln können kostenlos unter wero-wallet.eu eingesehen werden. Die Allgemeinen Regeln können von EPI weiterentwickelt und geändert werden. Die Änderungen gelten nicht für laufende Kampagnen zum Zeitpunkt der Änderung, sondern für zukünftige Kampagnen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen beginnen.

Artikel 8: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen EPI und Ihnen unterliegt belgischem Recht und belgischen Gerichten. Sollte die Anwendung des belgischen Rechts jedoch dazu führen, dass Ihnen der Schutz durch Ihr nationales Recht vorenthalten wird, so gilt Ihr nationales Recht.

Artikel 9: Steuern

Jede Zahlung, jeder Preis oder sonstige Werbevorteil von EPI kann für den Teilnehmer steuerliche Auswirkungen haben. EPI bietet keine Steuerberatung an und gibt keine Zusicherungen darüber ab, ob ein solcher Vorteil der Besteuerung unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die individuelle Einkommenssteuer).

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, die örtlichen Steuergesetze in Bezug auf Zahlungen, Preise oder andere Werbevorteile zu beachten. Abgesehen von etwaigen Bescheinigungen, Erklärungen oder Unterlagen, die EPI gemäß den örtlichen Steuergesetzen vorlegen muss, ist EPI nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer bestimmten steuerlichen Behandlung für eine Partei zu erleichtern, zu unterstützen oder zu gewährleisten oder Bescheinigungen, Erklärungen oder Unterlagen im Zusammenhang mit einer solchen steuerlichen Behandlung vorzulegen.

Artikel 10: Beanstandungen und Textform

Jede Beschwerde muss Gegenstand eines schriftlichen Antrags (d. h. in Textform, z. B. per E-Mail) sein, der ausschließlich an die Adresse von EPI zu richten ist und die genauen Kontaktdaten des Antragstellers enthalten muss. Schriftliche Streitigkeiten und Beschwerden im Zusammenhang mit den Kampagnen werden nach Ablauf eines Monats nach Abschluss der jeweiligen Kampagne nicht mehr berücksichtigt.

Artikel 11: Verwendung Ihrer Daten

Alle Informationen, die die Teilnehmer an EPI weitergeben, werden sicher aufbewahrt und wie in unserer Datenschutzerklärung unter wero-wallet.eu beschrieben, verwendet.

B. Spezifische Regeln für die Wero 5-Euro-Aktion für Kunden der Sparkasse 2025

1. Zweck
Diese spezifischen Bestimmungen (die "Spezifischen Regeln") gelten für die von EPI organisierte Wero 5-Euro-Aktion für Kunden der Sparkasse 2025.

Zweck der Spezifischen Regeln ist es, die von der EPI aufgestellten Bestimmungen für diese Aktion zu definieren. Diese Spezifischen Regeln gelten ab dem 15. Juli 2025 und sind unter wero-wallet.eu abrufbar.

Durch die Annahme dieser Spezifischen und Allgemeinen Regeln bestätigen die Teilnehmer, dass sie an diese gebunden sind und erkennen an, dass die Einhaltung dieser Regeln eine Voraussetzung für die Teilnahme ist.

2. Begriffsbestimmungen
Die Begriffe sind dieselben wie in Artikel 2 der Allgemeinen Regeln.

3. Bedingungen für die Teilnahme an der Kampagne
Die Teilnahme an dieser Kampagne setzt die Annahme dieser Spezifischen Regeln sowie der Allgemeinen Regeln der EPI, zu finden auf wero-wallet.eu, voraus. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Regeln und den auf dieser Seite veröffentlichten Spezifischen Regeln für die jeweilige Kampagne, haben letztere Vorrang.

Um an der Kampagne teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die in Artikel 6 der Spezifischen Regeln und Artikel 4 der Allgemeinen Bestimmungen aufgeführten Teilnahmekriterien erfüllen.

4. Preise
EPI führt eine Kampagne durch, bei der den Teilnehmern, die diesen Preis gewonnen haben oder als berechtigt gelten, ihn zu erhalten, Folgendes angeboten wird, und zwar in Übereinstimmung mit den in den Spezifischen Regeln festgelegten Teilnahmebedingungen.

Die Kampagne unterliegt einem finanziell begrenzten Budget, welches wiederum die Anzahl der verfügbaren Preise beschränkt. Die Teilnahme wird in der Reihenfolge des Eingangs der Teilnehmer gewährt, und sobald die maximale Kapazität erreicht ist, werden keine weiteren Teilnahmen angenommen. Während die Gesamtsumme des Kampagnenbudgets aus kommerziellen Gründen vertraulich bleibt, wird die Begrenzung der Teilnahme transparent und fair gehandhabt.

Aus technischen Gründen kann die Auszahlung an berechtigte Kunden in einigen Fällen bis zu 72 Stunden nach erfolgreicher Erstellung einer neuen Wero-Wallet erfolgen.

Pro Teilnehmer wird nur ein Preis vergeben. Der Preis ist streng persönlich und nicht übertragbar. Er kann unter keinen Umständen ganz oder teilweise gegen eine Gegenleistung jeglicher Art eingetauscht oder aus irgendeinem Grund zurückgegeben werden.

EPI behält sich das Recht vor, den Preis durch einen Preis mit dem ungefähren Verkaufswert und den gleichen Eigenschaften zu ersetzen, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

5. Umfang der Kampagne
EPI stellt den teilnahmeberechtigten Teilnehmern die Kampagne während des in Artikel 11 der spezifischen Teilnahmebedingungen definierten Aktionszeitraums zur Verfügung.

6. Teilnahmeberechtigung
Für die Zwecke der Kampagne gelten alle unten aufgeführten natürlichen Personen als "berechtigte Teilnehmer"

  1. Die Kampagne soll Anreize für Privatkunden der teilnehmenden Sparkassen schaffen, Wero in der Banking-App zu aktivieren, indem sie ein IBAN-Konto mit Wero verknüpfen und diesem Konto eine Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse zuordnen. Der Preis wird pro Wero-Wallet-Erstellung vergeben. Bei mehreren Personen, die sich das verknüpfte Bankkonto teilen, wird er jedoch nur einmal ausgezahlt (d.h. gemeinsame Konten)
  2. Teilnehmer müssen eine natürliche Person sein, die Kunde einer teilnehmenden Sparkasse ist und noch keine Wero-Wallet erstellt hat
  3. Um die Prämie zu erhalten, muss der teilnahmeberechtigte Teilnehmer im Aktionszeitraum erstmals eine Wero-Wallet bei der Sparkasse anlegen und der mit Wero verknüpften IBAN entweder eine Handynummer oder eine E-Mail-Adresse zuordnen
  4. Der Teilnehmer muss den Aktivierungsprozess, wie in der Banking-App der Sparkasse angegeben, vollständig abschließen.
  5. Diese Aktion wird von der EPI Company SE bestätigt. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, stellt die EPI Company SE eine einmalige Prämie von 5,00 EUR auf die für die Anmeldung verwendete IBAN des Teilnehmers aus.
  6. Jeder teilnahmeberechtigte Teilnehmer wird nur einmal für die Zwecke dieser Aktion berücksichtigt. 

7. Begrenzte Anzahl von teilnahmeberechtigten Aktionen
Jeder teilnahmeberechtigte Teilnehmer wird für die Zwecke dieser Kampagne nur einmal berücksichtigt. Daher ist die Anzahl der teilnahmeberechtigten Aktionen auf eine begrenzt.

Sollte einer der oben genannten Schwellenwerte vor dem Ende des Kampagnenzeitraums erreicht werden, wird keine weitere Aktion als "Berechtigte Aktion" betrachtet und die Kampagne wird als beendet angesehen.

8. Recht auf Rücktritt von der Teilnahme
Alle Teilnehmer, die während des Kampagnenzeitraums nicht (mehr) an einer Teilnahme an dieser Kampagne interessiert sind, können sich auf demselben Weg wie bei der ursprünglichen Teilnahme zurückziehen.

Zur Klarstellung: Wenn EPI keine Mitteilung erhält, in der ein Ausschluss von der Kampagne gefordert wird, gilt der Nutzer als berechtigter Teilnehmer.

9. Kommunikation der Kampagne
Die Werbung für diese Kampagne wird über die Wero-Website, die Wero-Social-Media-Kanäle und die Medienkanäle der Sparkasse wie Websites, Apps und Social Media verbreitet.

10. Kampagnenzeitraum
Die Kampagne beginnt am 15. Juli 2025 um 09:00 Uhr (GMT+2 Zeit/CET) und endet am 14. September 2025 um 23:59 Uhr (GMT+2 Zeit/CET) (der "Kampagnenzeitraum"). Die Kampagne endet früher, wenn die in Abschnitt 4 der Spezifischen Regeln genannten finanziellen Mittel vor dem Ende des Aktionszeitraums erreicht oder aufgebraucht werden.

Kunden haben nach dem (vorzeitigen) Ende der Aktion keinen Anspruch auf die 5 Euro Prämie. Das Ende der Aktion wird auf der Kampagnenseite https://wero-wallet.eu/de/willkommen-sparkasse bekannt gegeben. Obwohl das Marketingmaterial nach dem Ende der Werbeaktion umgehend entfernt wird, können wir nicht garantieren, dass alle Kunden nicht mit den verbleibenden Marketinginhalten in Berührung kommen.

11. Kampagnenergebnisse und Preisvergabe
Die Ergebnisse der Kampagne sind nicht anwendbar und die Preisvergabe wird in Abschnitt 3 der Spezifischen Regeln erwähnt.

12. Länderspezifika für Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
a. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme an den Kampagnen ist für jede natürliche, volljährige Person kostenlos. Für Deutschland sind dies Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

b. Haftungsbeschränkung, Haftungsdauer:
Die Haftung der EPI für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen

  1. wegen arglistig verschwiegener Mängel,
  2. für Mängel, die von einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie umfasst sind (in diesem Zusammenhang gilt ggf. die in der Garantie festgelegte Garantie bzw. Verjährungsfrist),
  3. nach dem Produkthaftungsgesetz,
  4. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  5. wegen Vorsatzes oder
  6. wegen grober Fahrlässigkeit.


Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ihre Schadensersatzansprüche gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte des EPI.

Die vorstehenden Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Ihre Schadensersatzansprüche, für die die Haftung des EPI nach diesem Artikel beschränkt ist, ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

c. Beilegung von Streitigkeiten
EPI nimmt nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

d. Veröffentlichungsrechte:
Die Teilnehmer erklären sich gegebenenfalls damit einverstanden, EPI das Recht sowie die uneingeschränkte Erlaubnis zu erteilen, im Rahmen der jeweiligen Kampagne folgende Materialien zu erfassen und zu verwenden: Fotografien, Bilder und Videos, Tonaufnahmen und Erklärungen, jegliche Aufnahmen, die das Bild, die Stimme, den Namen, Aussagen oder andere identifizierende Merkmale des Teilnehmers enthalten (nachfolgend zusammenfassend „Bilder“ genannt).
Diese Einwilligung umfasst insbesondere das exklusive Nutzungsrecht, sofern die Bilder im Auftrag von EPI erstellt wurden (nicht exklusiv, wenn die Bilder von den Teilnehmern selbst bereitgestellt wurden), das zeitlich unbefristete, unwiderrufliche, bedingungslose und gebührenfreie Recht, die Nutzung ohne geografische Einschränkung.

EPI ist berechtigt, die Bilder für folgende Zwecke zu verwenden: Nutzung, Verwertung und Verbreitung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Kommunikation, Ausstrahlung und Werbung, Veränderung und Druck, Verkauf oder Vermietung, sowie jede weitere Nutzung in der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung – in jeglicher Form und über alle bekannten und zukünftigen Medien.

Diese Rechteübertragung gilt für alle Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstigen Rechte an den Bildern. Diese Rechte können auch an Dritte übertragen und unterlizenziert werden. Die Teilnehmer versichern, dass die Zustimmung keiner anderen Person oder von EPI erforderlich ist, damit EPI die Bilder nutzen (oder die Rechte daran anderweitig ausüben) kann, und dass eine solche Nutzung nicht die Rechte Dritter verletzt.

Die Teilnehmer verzichten hiermit auf jegliches Recht, in die Produktion, Verwertung und Werbung für die Bilder einzugreifen, sowie auf das Recht, die Bilder zu genehmigen.

Die Teilnehmer erklären und erkennen an, dass sie keine Rechte oder Titel an den Werbematerialien haben.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie über die Gewinnchance oder den Preis selbst hinaus keine Vergütung oder Lizenzgebühren erhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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