Teilnahmebedingungen

„Wero 15 € Cashback-Aktion für Erstnutzung – 2026.“

1. Geltungsbereich und Veranstalter der Aktion

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Aktion, die von dem Veranstalter für Kunden der Teilnehmenden Banken organisiert wird und im Teilnahmezeitraum (Artikel 7) durchgeführt wird.

Die Aktion richtet sich an natürliche Personen, die Kunden einer der Teilnehmenden Banken sind. Die Teilnehmenden Banken sind in die Durchführung der Aktion eingebunden. Zweck der Teilnahmebedingungen ist es, die Regeln für die von der EPI organisierten Aktion festzulegen.

2. Definitionen

Die nachstehenden Begriffe, die in diesen Teilnahmebedingungen mit einem Großbuchstaben beginnen, sollen die folgende Bedeutung haben, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:

Kampagne“ bezeichnet kostenlose Veranstaltungen, Spendenaktionen, Promotionen, Wettbewerbe und/oder Gewinnspiele ohne Kaufverpflichtung.

EPI“ bezeichnet die EPI Company SE (Societas Europaea), Inhaberin der Marke Wero mit Sitz in De Lignestraat 13, 1000 Brüssel, Belgien und die bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0755.811.726 registriert ist.

„Veranstalter“ bezeichnet die „EPI“ (EPI Company SE).

Teilnehmer“ oder „Teilnahmeberechtigter Teilnehmer“ bezeichnet eine natürliche Person, die die in den Teilnahmebedingungen bestimmten Teilnahmekriterien (Artikel 3) erfüllt.

Teilnehmende Banken“ bezeichnet die teilnehmenden Banken, unter anderem BBBank, BW-Bank, Deutsche Bank, ING, norisbank, Postbank, PSD Banken, Revolut, Sparda-Banken, Sparkassen sowie Volksbanken Raiffeisenbanken.

„Online-Händler“ bezeichnet Online-Händler in Deutschland sowie im Ausland, die Wero als Zahlungsoption anbieten. Dies betrifft sowohl E-Commerce-Zahlungen bei einem Händler, dessen Sitz nicht in Deutschland ist als auch dessen Transaktionsgeschäft über eine nicht in Deutschland ansässige Bank abgewickelt wird.

Teilnahmezeitraum“ bezeichnet den am 15. September 2026 um 00:00 Uhr (GMT+2 Zeit/CEST) beginnenden und spätestens am 9. November 2026 um 23:59 Uhr (GMT+1 Zeit/CET) endenden Zeitraum, in dem teilnahmeberechtigte Teilnehmer gültig an der Aktion gemäß diesen Teilnahmebedingungen teilnehmen können.

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet für die Zwecke der Aktion, die Daten, die von EPI verarbeitet werden:

  • Vor- und Nachname des Inhabers des mit Wero verknüpften Bankkontos,
  • IBAN-Kontonummer des mit Wero verknüpften Bankkontos,
  • Datum und Uhrzeit der Wertstellung der ersten und zweiten über Wero abgewickelten ausgehenden Transaktionen überhaupt.

Aktion” bezeichnet die „Wero 15 € Cashback-Aktion für Erstnutzung – 2026.“

Teilnahmebedingungen“ bezeichnet diese Teilnahmebedingungen, d.h. die Regeln, welche die Organisation der Aktion regeln und die Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion sind.

3. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Aktion berechtigt sind natürliche Personen,

  1. die zum Zeitpunkt der Teilnahme ihren gemeldeten Hauptwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und
  2. die Kunden einer der Teilnehmenden Banken sind und bei dieser Bank ein in Deutschland registriertes Bankkonto haben,
  3. die Wero in der Banking-App der teilnehmenden Banken aktiviert haben oder ihr Bankkonto mit der Wero-App verknüpft haben,
  4. bisher keine Wero-Transaktion (weder Person-zu-Person-Zahlung noch E-Commerce-Zahlung) mit Wero durchgeführt haben, und
  5. die während des Teilnahmezeitraums (Artikel 7), die – für die Aktion spezifischen – Teilnahmevoraussetzungen (Artikel 3 und 4) erfüllen.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Nutzer, die bereits vor Beginn der Aktion eine Wero-Transaktion mit dem betreffenden Konto durchgeführt haben, auch wenn sie sich zwischenzeitlich erneut für Wero registriert haben.

Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Bei der Nutzung von Wero können jedoch Kosten gemäß den bankspezifischen Bedingungen bzw. dem bankspezifischen Preis- und Leistungsverzeichnis entstehen.

Die Anzahl der möglichen Cashback-Auszahlungen ist begrenzt. Eine Teilnahme an der Aktion ist daher nur möglich, solange Budget verfügbar ist (Artikel 6).

Darüber hinaus behält die EPI sich das Recht vor, jeden Teilnehmer jederzeit und ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, wenn sein Verhalten:
• gegen die hier genannten Teilnahmebedingungen verstößt;
• den Ablauf der Aktion schädigt oder stört;
• Betrug, Täuschung oder Verstöße gegen geltende Gesetze beinhaltet, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Kampagne beeinträchtigen und/oder;
• dazu führt, dass die Auszahlung aufgrund von Problemen bei der Identitätsprüfung, der Überprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) oder bei Betrugsbekämpfungsmaßnahmen – entweder durch EPI oder unsere Zahlungspartner – verzögert, abgelehnt oder blockiert wird.

In solchen Fällen kann EPI die Auszahlung des Cashbacks zurückhalten oder sie nachträglich widerrufen und zurückfordern.

EPI behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern einen Nachweis über ihre Teilnahmeberechtigung an der Aktion zu verlangen. Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen oder sich weigern, den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zu erbringen, werden automatisch von der Aktion ausgeschlossen und können kein Cashback beanspruchen.

Teilnehmer, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten oder bei denen Betrugsversuche nachweisbar sind, können von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist EPI berechtigt, das Cashback nicht auszuzahlen oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

Das Cashback wird für jedes mit Wero verknüpfte Konto nur einmalig vergeben. Bei mehreren Personen, die sich das verknüpfte Bankkonto teilen, wird das Cashback nur einmal ausgezahlt (d. h. gemeinsame Konten).

4. Teilnahmevoraussetzungen

Um sich für das Cashback (Artikel 5) zu qualifizieren, muss der Teilnehmer innerhalb des Teilnahmezeitraums (Artikel 7) zusätzlich folgende Voraussetzung erfüllen:

Der Teilnehmer muss im Teilnahmezeitraum erstmalig mit Wero zunächst eine erste berechtigte und anschließend optional eine zweite berechtigte erfolgreiche Transaktion durchführen.

Mit der ersten erfolgreich ausgeführten und berechtigten Transaktion qualifiziert sich der Teilnehmer für die erste Cashback-Stufe (5 €). Mit der zweiten erfolgreich ausgeführten und berechtigten Transaktion qualifiziert er sich für die zweite Cashback-Stufe (10 €).

Die Aktion richtet sich ausschließlich an Wero-Erstnutzer. Sowohl das Cashback für die erste berechtigte Transaktion (5 €) als auch das Cashback für die zweite berechtigte Transaktion (10 €) setzen voraus, dass der Teilnehmer vor Beginn des Teilnahmezeitraums (Artikel 7) noch keine Wero-Transaktion (ausgehende Transaktion) mit dem betreffenden Konto durchgeführt hat. Das bedeutet, dass weder Wero-Person-zu-Person-Zahlungen (P2P) noch Wero-E-Commerce-Zahlungen bei einem Online-Händler getätigt wurden. Die zweite Cashback-Stufe kann nur erreicht werden, wenn zuvor die Voraussetzungen der ersten Cashback-Stufe erfüllt wurden.

Damit die zweite Cashback-Stufe gewährt wird, muss die zweite Transaktion an einen anderen Zahlungsempfänger erfolgen oder bei einem anderen Online-Händler durchgeführt werden als die erste berechtigte Transaktion.

Die erste und zweite Transaktion können entweder eine 
a) Wero-Person-zu-Person-Zahlung (P2P) oder 
b) eine Wero-E-Commerce-Zahlung bei einem Online-Händler sein.
Für die beiden Transaktionsarten gelten folgende spezifische Voraussetzungen:

a) Wero-Person-zu-Person-Zahlung (P2P-Transaktion):

  1. Der Teilnehmer muss im Teilnahmezeitraum (Artikel 7) mit Wero Geld an eine Privatperson senden, beispielsweise an Familie oder Freunde (ausgehende Transaktion).
  2. Um mit Wero Geld empfangen zu können, muss der Empfänger ebenfalls Wero aktiviert haben und seinem Konto eine Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse zugeordnet haben.
  3. Die Transaktionshöhe ist nicht relevant. Jede ausgehende Wero-Transaktion zählt.
  4. Es werden nur erfolgreiche ausgehende Transaktionen innerhalb des Teilnahmezeitraums (Artikel 7) gezählt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Wertstellung des Geldausgangs vom Konto des Teilnehmers. Die Wertstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden, kann aber in Einzelfällen mehrere Tage vom Datum abweichen, an dem die Transaktion getätigt wurde. EPI selbst hat keinen Einfluss auf dieses Datum, da es davon abhängt, wann die an der Transaktion beteiligten Banken diese geprüft und verbucht haben.
  5. Ausgehende Transaktionen an Empfänger mit einem mit Wero verknüpften Konto im Ausland (z. B. ein französisches Bankkonto) werden ebenfalls berücksichtigt.
  6. Transaktionen an Empfänger, die Wero beruflich nutzen (z. B. Selbstständige und Kleingewerbetreibende), werden ebenfalls berücksichtigt.
  7. Eingehende Transaktionen (Geldempfang beim Teilnehmer) werden nicht berücksichtigt.
  8. Für die zweite Cashback-Stufe muss die zweite berechtigte P2P-Zahlung an eine andere Person bzw. einen anderen Zahlungsempfänger erfolgen als die erste berechtigte P2P-Zahlung, sofern es sich bei beiden Transaktionen um P2P-Zahlungen handelt.

b) Wero-E-Commerce-Zahlung bei einem Online-Händler (Online-Transaktion):

  1. Der Teilnehmer muss im Teilnahmezeitraum (Artikel 7) bei einem Online-Händler eine Zahlung mit Wero als Zahlungsmethode erfolgreich abschließen.
  2. Die Transaktionshöhe ist nicht relevant. Jede erfolgreiche E-Commerce-Zahlung mit Wero zählt.
  3. Es werden nur erfolgreiche Transaktionen innerhalb des Teilnahmezeitraums (Artikel 7) berücksichtigt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Wertstellung des Geldausgangs vom Konto des Teilnehmers. Der Zeitpunkt der Wertstellung kann mehrere Tage vom Datum abweichen, an dem die Transaktion getätigt wurde. EPI hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Verarbeitung, da dieser von den Zahlungsbedingungen des Händlers sowie von den an der Transaktion beteiligten Banken und Zahlungsdienstleistern abhängt. Dies gilt insbesondere für bestimmte Zahlungsmodelle wie Abonnements, Vorbestellungen oder „Zahlung bei Versand“, bei denen die Wertstellung deutlich nach der ursprünglichen Zahlungsautorisierung erfolgen kann.
  4. Berücksichtigt werden E-Commerce-Zahlungen mit Wero bei den in Artikel 2 definierten Online-Händlern.
  5. Die Zahlung muss für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen bei einem Online-Händler erfolgen.
  6. Von der Aktion ausgenommen sind folgende Transaktionen: 
    •E-Commerce-Zahlungen im Zusammenhang mit Wett- und Glücksspielgeschäften, wie z. B. Zahlungen für die Teilnahme an Lotto und Sportwetten;
    •E-Commerce-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waffen und Munition;
    • E-Commerce-Zahlungen für Finanzdienstleistungen, z. B. auch anfallende Transaktions- oder Wechselgebühren für Zahlungsanweisungen ins In- und Ausland und für Käufe von Fremdwährungen und Reiseschecks;
    • E-Commerce-Zahlungen, bei denen Beträge auf das Kundenkonto gutgeschrieben werden.
  7. Keine E-Commerce-Zahlung und damit von der Aktion ausgenommen sind alle Transaktionen im stationären Handel am Point of Sale (POS), unabhängig von der Art der Zahlung.
  8. Stornierte, abgebrochene, rückbelastete oder aus anderen Gründen nicht erfolgreich abgeschlossene Transaktionen werden nicht berücksichtigt.
  9. Für die zweite Cashback-Stufe muss die zweite berechtigte E-Commerce-Transaktion bei einem anderen Online-Händler als die erste erfolgen, sofern es sich bei beiden um E-Commerce-Transaktionen handelt.

Die Grundvoraussetzung für die Teilnahme und die Durchführung der erforderlichen Transaktionen ist ein mit Wero verknüpftes Bankkonto. Hierfür gelten unter anderem folgende spezifische Voraussetzungen:

  1. Um Wero aktivieren und nutzen zu können, muss der Teilnehmer das Mobile Banking bzw. die Banking-App der teilnehmenden Bank eingerichtet haben.
  2. Der Teilnehmer muss Wero in der Banking-App oder der Wero-App (je nach Bank) gesondert aktivieren.
  3. Bei der Aktivierung muss ein in Deutschland registriertes Bankkonto der teilnehmenden Bank mit Wero verknüpft werden.
  4. Der Teilnehmer muss den Aktivierungsprozess vollständig abschließen, wie in der Banking-App der teilnehmenden Bank oder der Wero-App angegeben.
  5. Die Aktivierung erfordert unter anderem die Zustimmung zu den bankspezifischen Nutzungsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
  6. Die Wero-Aktivierung kann sowohl vor als auch während des Teilnahmezeitraums (Artikel 7) erfolgen.

5. Cashback und Auszahlungbedingungen

Sofern eine Teilnahmeberechtigung (Artikel 3) vorliegt, die Teilnahmevoraussetzungen (Artikel 4) erfüllt sind und das Budget für die Aktion nicht aufgebraucht ist (Artikel 6), zahlt der Veranstalter ein einmaliges Cashback von

• 5,00 € für die erste berechtigte Transaktion (erste Cashback-Stufe) und
• 10,00 € für die zweite berechtigte Transaktion (zweite Cashback-Stufe).

Die Auszahlung der Cashback-Beträge erfolgt unmittelbar nach Erreichung der Cashback-Stufe auf das mit Wero verknüpfte Bankkonto.

Aus technischen Gründen kann die Auszahlung des Cashbacks in einigen Fällen bis zu 72 Stunden nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (Artikel 4) dauern.

Die Teilnehmer erhalten keine gesonderte Benachrichtigung über die erfolgreiche Teilnahme und die Auszahlung des Cashbacks. Die erfolgreiche Auszahlung des Cashbacks ist im Kontoumsatz des mit Wero verknüpften Bankkontos als Geldeingang mit der Referenz “Wero Cashback-Aktion 2026” erkennbar. Die Ergebnisse der Aktion und die Cashback-Vergabe werden auch nicht öffentlich bekannt gegeben.

Das Cashback wird für jedes mit Wero verknüpfte Konto nur einmalig vergeben. Das Cashback ist streng persönlich und nicht übertragbar. Das Cashback kann unter keinen Umständen ganz oder teilweise gegen eine Gegenleistung jeglicher Art eingetauscht oder aus irgendeinem Grund zurückgegeben werden.

Der Veranstalter haftet nicht, sollte die Überweisung des Cashbacks scheitern, sofern dies durch Umstände verursacht wird, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, sei es wegen technischer Probleme, technischer Fehlfunktionen oder rechtlicher Regularien. Dies betrifft unter anderem Auszahlungen, die aufgrund von Problemen bei der Identitätsprüfung, der Überprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) oder bei Betrugsbekämpfungsmaßnahmen – entweder durch EPI oder den Zahlungspartner – verzögert, abgelehnt oder blockiert werden.

EPI behält sich das Recht vor, das Cashback durch einen Preis mit dem ungefähren Verkaufswert und den gleichen Eigenschaften zu ersetzen, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Eine Barauszahlung des Cashbacks ist nicht möglich.

6. Begrenztes Budget für die Cashback-Auszahlungen

Die Aktion unterliegt einem finanziell begrenzten Budget, welches wiederum die Anzahl der möglichen Cashback-Auszahlungen beschränkt.

Die Teilnahme und somit die Qualifikation für das Cashback wird in zeitlicher Reihenfolge gewährt. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge ist das Datum und die Uhrzeit zu denen der Teilnehmer alle Teilnahmevoraussetzungen (Artikel 4) erfüllt.

Sobald das Budget erschöpft ist, werden keine weiteren Teilnahmen angenommen.

Während die Gesamtsumme des Aktionsbudgets aus kommerziellen Gründen vertraulich bleibt, wird die Begrenzung der Teilnahme transparent und fair gehandhabt.

7. Teilnahmezeitraum und Beendigung der Aktion

Die Aktion beginnt am 15. September 2026 um 00:00 Uhr (GMT+2 Zeit/CEST) und endet spätestens am 9. November 2026 um 23:59 Uhr (GMT+1 Zeit/CET).

Die Aktion endet früher, wenn das begrenzte Budget für die Cashback-Auszahlungen (Artikel 6) vor dem Ende des Teilnahmezeitraums aufgebraucht ist.

Teilnehmer haben nach dem (vorzeitigen) Ende der Aktion trotz Erfüllens der Teilnahmevoraussetzungen keinen Anspruch auf das in Artikel 5 genannte Cashback. Das Ende der Aktion wird auf folgender Aktionsseite bekannt gegeben: 
https://wero-wallet.eu/de/aktion-2026

Obwohl das Marketingmaterial und Werbung für die Aktion nach dem Ende der Aktion umgehend entfernt werden, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass ausgeschlossen ist, dass Kunden mit den verbleibenden Marketinginhalten in Berührung kommen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion vor Ablauf des Teilnahmezeitraums auszusetzen oder zu beenden, jedoch nur im Falle höherer Gewalt oder bei Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und die Fortsetzung der Aktion unmöglich machen.

8. Verwendung von Personenbezogenen Daten für die Zwecke der Aktion

Die Personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion und zur Auszahlung des Cashbacks verarbeitet, auf Grundlage des berechtigten Interesses von EPI gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Sie werden einen Monat nach Abschluss der Aktion aufbewahrt. Diese Verarbeitung erfolgt unter der Verantwortung von EPI als verantwortlichem Datenverarbeiter.

Alle Daten werden sicher und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von EPI unter https://wero-wallet.eu/de/datenschutzcenter verarbeitet.

9. Steuern

Die in Zusammenhang mit der Aktion möglichen Cashback-Auszahlungen von EPI können für den Teilnehmer steuerliche Auswirkungen haben. EPI bietet keine Steuerberatung an und gibt keine Zusicherungen darüber ab, ob ein solcher Vorteil der Besteuerung unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die individuelle Einkommenssteuer).

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, die örtlichen Steuergesetze in Bezug auf Zahlungen, Preise oder andere Werbevorteile zu beachten. Abgesehen von etwaigen Bescheinigungen, Erklärungen oder Unterlagen, die EPI gemäß den örtlichen Steuergesetzen vorlegen muss, ist EPI nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer bestimmten steuerlichen Behandlung für eine Partei zu erleichtern, zu unterstützen oder zu gewährleisten oder Bescheinigungen, Erklärungen oder Unterlagen im Zusammenhang mit einer solchen steuerlichen Behandlung vorzulegen.

10. Recht auf Rücktritt von der Teilnahme

Alle Teilnehmer, die während des Teilnahmezeitraums nicht (mehr) an einer Teilnahme an dieser Aktion interessiert sind, können sich von der Teilnahme zurückziehen, indem sie eine E-Mail an promotions@epicompany.eu senden.

Zur Klarstellung: Wenn EPI keine Mitteilung erhält, in der ein Ausschluss von der Aktion gefordert wird, gilt der Teilnehmer als berechtigter Teilnehmer.

11. Form für Beschwerden im Fall von Beanstandungen

Jede Beschwerde muss schriftlich (d. h. in Textform, per E-Mail) erfolgen, ausschließlich an die Adresse von EPI (promotions@epicompany.eu) zu richten sein und die Kontaktdaten des Antragstellers enthalten.

12. Haftungsbeschränkung und Haftungsdauer

Die Haftung der EPI für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen

(i) wegen arglistig verschwiegener Mängel,
(ii) für Mängel, die von einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie umfasst sind (in diesem Zusammenhang gilt ggf. die in der Garantie festgelegte Garantie bzw. Verjährungsfrist),
(iii) nach dem Produkthaftungsgesetz,
(iv) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(v) wegen Vorsatzes oder
(vi) wegen grober Fahrlässigkeit.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte der EPI.

Die vorstehenden Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, für die die Haftung der EPI nach diesem Artikel beschränkt ist, ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

13. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen EPI und dem Teilnehmer unterliegt belgischem Recht und belgischen Gerichten. Sollte die Anwendung des belgischen Rechts jedoch dazu führen, dass dem Teilnehmer der Schutz durch nationales Recht vorenthalten wird, so gilt das nationale Recht.

14. Sonstiges
Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

EPI nimmt nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.