Teilnahmebedingungen:

„Wero Ramsch dich Reich Gewinnspiel – 2026“

1. Geltungsbereich und Veranstalter der Aktion

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Aktion „Wero Ramsch dich Reich Gewinnspiel – 2026“ , die von dem Veranstalter unter Mitwirkung dritter Unternehmen (im Folgenden „mitwirkende Unternehmen“) organisiert wird und im Teilnahmezeitraum (Artikel 7) durchgeführt wird.

Zweck der Teilnahmebedingungen ist es, die Regeln für die von der EPI organisierten Aktion festzulegen. Zur Teilnahme an der Aktion müssen die Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zustimmen. Mit der

Annahme der Teilnahmebedingungen bestätigen die Teilnehmer, dass sie sich an diese binden und erkennen an, dass die Einhaltung dieser Voraussetzung für die Teilnahme ist.

2. Definitionen

Die nachstehenden Begriffe, die in diesen Teilnahmebedingungen mit einem Großbuchstaben beginnen, sollen die folgende Bedeutung haben, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:

„Kampagne“ bezeichnet kostenlose Veranstaltungen, Spendenaktionen, Promotionen, Wettbewerbe und/oder Gewinnspiele ohne Kaufverpflichtung.

EPI“ bezeichnet die EPI Company SE (Societas Europaea), Inhaberin der Marke Wero mit Sitz in De Lignestraat 13, 1000 Brüssel, Belgien und die bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0755.811.726 registriert ist.

„Veranstalter“ bezeichnet die EPI Company SE (Societas Europaea), Inhaberin der Marke Wero mit Sitz in De Lignestraat 13, 1000 Brüssel, Belgien und die bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0755.811.726 registriert ist.

„mitwirkende Unternehmen“ sind Buzzman SAS, 126, Rue La Fayette, 75010 Paris, Frankreich; Havas SAS, 29-30 Quai de Dion Bouton, 92800 Puteaux, Frankreich; ontop media Altmann & Averesch GbR, Nietzschestraße 4, 68165 Mannheim, Deutschland; U Marketing GmbH, Querenburger Straße 19-21, 44789 Bochum, Deutschland.

Teilnehmer“ oder „Teilnahmeberechtigter Teilnehmer“ bezeichnet eine natürliche Person, die die in den Teilnahmebedingungen bestimmten Teilnahmekriterien (Artikel 3) erfüllt

Teilnahmezeitraum“ bezeichnet den in Artikel 7 definierten Zeitraum, in dem teilnahmeberechtigte Teilnehmer an der Aktion gemäß diesen Teilnahmebedingungen teilnehmen können

Partnerbanken“ bezieht sich auf Banken, die Wero anbieten, einschließlich BBBank, BW-Bank, Deutsche Bank, ING, Norisbank, Postbank, PSD Banken, Revolut, Sparda-Banken, Sparkassen sowie Volksbanken Raiffeisenbanken.

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet für die Zwecke der Aktion, die Daten, die von EPI zur Auszahlung des Gewinns and den Gewinner verarbeitet werden:

  • Vor- und Nachname des Inhabers des mit Wero verknüpften Bankkontos,
  • IBAN-Kontonummer des mit Wero verknüpften Bankkontos,
  • Datum und Uhrzeit der Wero-Aktivierung.

Aktion” bezeichnet das „Wero Ramsch dich Reich Gewinnspiel – 2026“

Teilnahmebedingungen“ bezeichnet diese Teilnahmebedingungen, d.h. die Regeln, welche die Organisation der Aktion regeln und die Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion sind.

3. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Aktion berechtigt sind volljährige natürliche Personen,

  1. die Wero über die Banking-App ihrer Bank oder die Wero-App aktiviert haben beziehungsweise vor der Teilnahme aktivieren,
  2. die zum Zeitpunkt der Teilnahme ihren gemeldeten Hauptwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und
  3. die während des Teilnahmezeitraums (Artikel 7), die – für die Aktion spezifischen – Teilnahmevoraussetzungen (Artikel 3 und 4) erfüllen.

Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Bei der Nutzung von Wero können jedoch Kosten gemäß den bankspezifischen Bedingungen bzw. dem bankspezifischen Preis- und Leistungsverzeichnis entstehen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Personen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen,
  • Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters,
  • Personen aus Unternehmen der Unternehmensgruppe des Veranstalters,
  • Vertreter und Mitarbeiter der mitwirkenden Unternehmen,
  • Personen, die an der Durchführung der Aktion beteiligt sind,
  • Mitarbeiter von Partnerbanken.

Darüber hinaus behält die EPI sich das Recht vor, jeden Teilnehmer jederzeit und ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, wenn sein Verhalten:

  • gegen die hier genannten Teilnahmebedingungen verstößt;
  • den Ablauf der Aktion schädigt oder stört;
  • Betrug, Täuschung oder Verstöße gegen geltende Gesetze beinhaltet, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Kampagne beeinträchtigen und/oder;
  • dazu führt, dass die Auszahlung des Gewinns aufgrund von Problemen bei der Identitätsprüfung, der Überprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) oder bei Betrugsbekämpfungsmaßnahmen – entweder durch EPI oder unsere Zahlungspartner – verzögert, abgelehnt oder blockiert wird.

In solchen Fällen kann EPI die Auszahlung eines möglichen Gewinns zurückhalten oder diesen nachträglich widerrufen und zurückfordern.

Die EPI behält sich das Recht vor, von den Teilnehmern einen Nachweis über ihre Teilnahmeberechtigung an der Aktion zu verlangen. Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen oder sich weigern, den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zu erbringen, werden automatisch von der Aktion ausgeschlossen und können den möglichen Gewinn nicht beanspruchen.

Teilnehmer, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten oder bei denen Betrugsversuche nachweisbar sind, können von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist EPI berechtigt, einen möglichen Gewinn nicht auszuzahlen oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Aktion, muss der Teilnehmer innerhalb des Teilnahmezeitraums (Artikel 7) zusätzlich alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Verkaufsstand auf einem Flohmarkt mit Präsenz des Wero-Promotion-Teams:

  1. Der Teilnehmer muss einen offiziellen Verkaufsstand auf einem Flohmarkt haben, auf dem das Wero-Promotion-Team präsent ist.
  2. Eine Teilnahme ist ausschließlich an Flohmärkten möglich, bei denen das Wero-Promotion-Team offiziell präsent ist.
  3. Das Wero-Promotion-Team informiert die Verkäufer mit Verkaufsstand ausschließlich vor Ort über die Aktion.

Aktive Wero Wallet zur Annahme von Zahlungen:

  1. Der Teilnehmer muss ein aktives Wero-Wallet besitzen und vor Ort am Verkaufsstand Zahlungen mit Wero akzeptieren.
  2. Um Wero aktivieren und nutzen zu können, muss der Teilnehmer Kunde einer Bank sein, die diesen Service anbietet. Wero kann unter anderem bei folgenden Banken aktiviert werden: BBBank, BW-Bank, Deutsche Bank, ING, Norisbank, Postbank, PSD Banken, Revolut, Sparda-Banken, Sparkassen sowie Volksbanken Raiffeisenbanken.
  3. Die Aktivierung erfordert unter anderem die Zustimmung zu den bankspezifischen Nutzungsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank.
  4. Zudem muss der Teilnehmer das Mobile Banking bzw. die Banking-App der Bank eingerichtet haben.
  5. Das Wallet muss mit einem Bankkonto verknüpft sein, das auf den Namen des Teilnehmers läuft.
  6. Zudem muss die Wero-Wallet muss mit einer Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse verknüpft sein.

Wero‑Akzeptanzschild am Verkaufstand:

  1. Die Teilnahme erfolgt durch das sichtbare Anbringen des vom Wero-Promotion-Team bereitgestellten Wero‑Akzeptanzschilds am Verkaufsstand des Teilnehmers.
  2. Jedes Schild enthält eine individuelle Nummer, die zur späteren Gewinnerauswahl dient.
  3. Mit dem Anbringen des Schildes akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen. Die Teilnahmebedingungen sind vollständig online abrufbar oder auf Nachfrage vor Ort in Papierform bereitgestellt.
  4. Das Wero‑Akzeptanzschild muss während des gesamten Flohmarkts bis zum Ende der offiziellen Öffnungszeit sichtbar am Verkaufsstand angebracht sein.
  5. Das Promotion-Team informiert vor Ort, bis zu welcher Uhrzeit am Tag des Flohmarkts eine Teilnahme möglich ist.

5. Auswahl des Gewinners

Der Veranstalter verwendet ein automatisiertes Losverfahren, um aus allen Teilnehmern einen Gewinner auszuwählen.

Bei jedem Flohmarkt, bei dem das Wero-Promotion-Team anwesend ist, findet jeweils eine Verlosung unter den Teilnehmern vor Ort statt, die an diesem Tag die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Artikel 4 erfüllen. Die Verlosung erfolgt frühestens 2 Stunden vor dem offiziellen Ende des Marktes. Bei mehrtägigen Flohmärkten, findet nur eine Verlosung statt, an dem Tage, an dem das Wero-Promotion-Team anwesend ist.

Nachdem ein Teilnehmer per Los gezogen wurde, signalisiert ein vom Veranstalter und den mitwirkenden Unternehmen beauftragter Mystery Shopper gegenüber dem gezogenen Teilnehmer Kaufinteresse. Der Mystery Shopper ist nicht als Teil des Wero-Promotion-Teams erkennbar. Bietet der Teilnehmer auf Nachfrage die Bezahlung über Wero korrekt an, gewinnt er den Preis.

Der Mystery Shopper informiert den Gewinner über die nächsten Schritte zur Entgegennahme des Gewinns. Dazu zählt die Aushändigung einer Gewinner-Karte, die vom Promo-Team mit einem pro Markt einzigartigem Code beschriftet ist. Der Gewinner muss sich dann bei einem Kontakt der EPI Company SE melden, um den Gewinn zu bestätigen in dem er den einzigartigen Code bei Kontaktaufnahme erwähnt. Dabei müssen auch die mit dem Wero-Wallet verknüpfte Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden, um die Verifizierung und Auszahlung zu ermöglichen.

Lehnt der Teilnehmer die Zahlung mit Wero auf Nachfrage ab oder verweigert diese, hat er keinen Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner gezogen.

Die Gewinnerziehung und der Besuch des Mystery Shoppers findet zu den offiziellen Öffnungszeiten des jeweiligen Flohmarkts statt. Verlässt ein Teilnehmer den Flohmarkt frühzeitig, führt dies zum Ausschluss von der Teilnahme.

Die Ergebnisse der Aktion werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

6 Gewinn und Auszahlung

Bei jedem Flohmarkt, bei dem das Wero-Promotion-Team anwesend ist, verlost der Veranstalter unter allen Teilnehmern 500,00 €.

Die Auszahlung erfolgt, sobald der Gewinner den Preis gegenüber EPI bestätigt, alle erforderlichen persönlichen Daten zur Identifikation bereitgestellt hat und EPI die Berechtigungsprüfung abgeschlossen hat. Konkret schickt der Gewinner innerhalb von 72 Stunden eine E-Mail mit Betreff „Ramsch-dich-reich Gewinn“, dem Namen und dem
Gewinncode an: promotions@epicompany.eu

Die Auszahlung kann bis zu 8 Wochen dauern. Pro Teilnehmer wird nur ein Preis vergeben. Der Preis ist streng persönlich und nicht übertragbar. Er kann unter keinen Umständen ganz oder teilweise umgetauscht, übertragen oder zurückgegeben werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Vorliegen zwingender Umstände den Preis durch einen gleichwertigen Preis mit ähnlichem Marktwert und Eigenschaften zu ersetzen.

Eine Barauszahlung des Preises ist nicht möglich.

7. Teilnahmezeitraum und Beendigung der Aktion

Die Aktion beginnt am 20. März 2026 um 00:00 Uhr (GMT+1 Zeit/CET) und endet spätestens am 30. Juni 2026 um 23:59 Uhr (GMT+2 Zeit/CET).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion vor Ablauf des Teilnahmezeitraums auszusetzen oder zu beenden, jedoch nur im Falle höherer Gewalt oder bei Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und die Fortsetzung der Aktion unmöglich machen.

8. Verwendung von Personenbezogenen Daten für die Zwecke der Aktion

Die Personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Auszahlung des Preises verarbeitet, auf Grundlage des berechtigten Interesses von EPI gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Sie werden einen Monat nach Abschluss der Aktion aufbewahrt. Diese Verarbeitung erfolgt unter der Verantwortung von EPI als verantwortlichem Datenverarbeiter.

Alle Daten werden sicher und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von EPI unter https://wero-wallet.eu/de/datenschutzcenter verarbeitet.

9. Steuern

Der in Zusammenhang mit der Aktion mögliche Gewinn kann für den Teilnehmer steuerliche Auswirkungen haben. EPI bietet keine Steuerberatung an und gibt keine Zusicherungen darüber ab, ob ein solcher Vorteil der Besteuerung unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die individuelle Einkommenssteuer).

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, die örtlichen Steuergesetze in Bezug auf Zahlungen, Preise oder andere Werbevorteile zu beachten. Abgesehen von etwaigen Bescheinigungen, Erklärungen oder Unterlagen, die EPI gemäß den örtlichen Steuergesetzen vorlegen muss, ist EPI nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer bestimmten steuerlichen Behandlung für eine Partei zu erleichtern, zu unterstützen oder zu gewährleisten oder Bescheinigungen, Erklärungen oder Unterlagen im Zusammenhang mit einer solchen steuerlichen Behandlung vorzulegen.

10. Recht auf Rücktritt von der Teilnahme

Alle Teilnehmer, die während des Teilnahmezeitraums nicht (mehr) an einer Teilnahme an dieser Aktion interessiert sind, können sich von der Teilnahme zurückziehen, indem sie dies vor Ort gegenüber dem Wero Promotion-Team kundtun oder eine E-Mail an promotions@epicompany.eu senden.

Zur Klarstellung: Wenn der Veranstalter keine Mitteilung erhält, in der ein Ausschluss von der Aktion gefordert wird, gilt der Teilnehmer als berechtigter Teilnehmer.

11. Form für Beschwerden im Fall von Beanstandungen

Jede Beschwerde muss schriftlich (d. h. in Textform, per E-Mail) erfolgen, ausschließlich an die Adresse von EPI (promotions@epicompany.eu) zu richten sein und die Kontaktdaten des Antragstellers enthalten.

12. Haftungsbeschränkung und Haftungsdauer

Die Haftung der EPI für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen

  1. wegen arglistig verschwiegener Mängel,
  2. für Mängel, die von einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie umfasst sind (in diesem Zusammenhang gilt ggf. die in der Garantie festgelegte Garantie bzw. Verjährungsfrist),
  3. nach dem Produkthaftungsgesetz,
  4. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  5. wegen Vorsatzes oder
  6. wegen grober Fahrlässigkeit.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte der EPI.

Die vorstehenden Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, für die die Haftung der EPI nach diesem Artikel beschränkt ist, ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

13.Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen EPI und dem Teilnehmer unterliegt belgischem Recht und belgischen Gerichten. Sollte die Anwendung des belgischen Rechts jedoch dazu führen, dass dem Teilnehmer der Schutz durch nationales Recht vorenthalten wird, so gilt das nationale Recht.

14. Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

EPI nimmt nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.